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FAQ


[Wenn Sie weitere Informationen zum Sunrise-Zeitraum benötigen, besuchen Sie bitte unsere Sunrise-Seiten über diesen Link.]

Wer ist DNSeuropa.com?

'DNSeuropa.com’ ist eine Marke von SiteHosting bvba, einer bekannten belgischen Hosting-Firma, die in ganz Europa agiert. SiteHosting bietet Privatkunden, Webmastern und Geschäftskunden in Europa schon seit 2001 Hosting-Dienste und die Registrierung von Domänennamen an.

Wer ist die verantwortliche .EU-Registrierungsstelle?

Die europäische Kommission hat Eurid als Betreiber für .EU (Domänennamen der europäischen Gemeinschaft) ausgesucht. Die drei Gründungsmitglieder von EURid verwalten derzeit die Ländercodes auf .BE (Belgien), .IT (Italien) und .SE (Schweden).

Wer kann .EU-Domänennamen anmelden?

Für die Anmeldung eines .EU-Domänennamens müssen Sie:
  • ein eingetragenes Büro, eine Zentralverwaltung, oder einen Hauptgeschäftssitz in der europäischen Gemeinschaft besitzen,
  • eine innerhalb der EU errichtete Organisation unbeschadet der Anwendung von nationalen Gesetzen haben,
  • eine physische Person mit Wohnsitz innerhalb der EU sein.

Ich lebe außerhalb Europas, kann ich eine .EU-Domäne anmelden?

Nein, nur Firmen und Organisationen in einem Mitgliedsstaat der EU oder Bürger eines EU-Mitgliedsstaats können einen .EU-Domänennamen anmelden. Wir registrieren keine Domänennamen für Kunden ohne gültige Adresse in der europäischen Gemeinschaft!

Welche Länder sind Mitgliedsstaaten der europäischen Gemeinschaft?

Derzeit gibt es 27 Mitgliedsstaaten (darunter sind die 10 neuen Länder, die im Mai 2004 aufgenommen wurden). Die aktuelle Liste der EU-Mitgliedsstaaten ist: Österreich, Belgien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Deutschland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Niederlande, Großbritannien, Rumänien und Bulgarien.

Wie kann ich einen .EU-Domänennamen anmelden?

Einzelpersonen und Organisationen können einen .EU-Domänennamen nicht direkt bei EURid anmelden, sondern sollten sich an einen akkreditierten .EU-Registrar ihrer Wahl wenden. DNSeuropa.com (Marke von SiteHosting bvba) ist ein offiziell akkreditierter .EU-Registrar ab dem ersten Tag der Einführung am 7. Dezember 2005. Sie können das auf der Webseite von EURid überprüfen.

Kann ich meinen .EU-Domänennamen vor einer missbräuchlichen Registrierung schützen?

Es gibt einen Sunrise-Zeitraum bis zum 6. April 2006, damit öffentliche Körperschaften und Inhaber bestimmter Prioritätsrechte ihre Namen registrieren lassen können. Der Sunrise-Zeitraum wird aus zwei aufeinander folgenden Phasen bestehen, die jeweils zwei Monate dauern werden. Nach diesem Sunrise-Zeitraum werden alle Registrierungen nach dem Grundsatz 'wer zuerst kommt, wird zuerst bedient' behandelt.

Wer ist für die Anmeldung von .EU –Domänennamen während des Sunrise-Zeitraums und danach qualifiziert?

Die EU-Vorschriften legen fest, dass EURid einen Sunrise-Zeitraum haben muss, damit Inhaber von „Prioritätsrechten“ schon vor dem Beginn der allgemeinen Registrierung eine Registrierung beantragen können. Der Sunrise-Zeitraum wird in zwei Phasen ablaufen, von denen jede zwei Monate dauert (Sunrise 1 vom 07.12.2005 bis 06.02.2006 und Sunrise 2 vom 07.02.2006 bis 06.04.2006).

Während der ersten Phase (Sunrise 1) können öffentliche Körperschaften sowie Inhaber von Gemeinschafts- bzw. nationalen Handelsmarken ihre Namen registrieren lassen. Während der zweiten Phase (Sunrise 2) kann jeder, der für die Anmeldung in der ersten Phase qualifiziert ist, eine Domäne beantragen, ebenso Inhaber anderer Rechte, die unter einem EU-Gesetz oder dem nationalen Gesetz eines EU-Mitgliedsstaates anerkannt sind.


Die während des Sunrise-Zeitraums registrierten Domänennamen müssen exakt den beanspruchten Prioritätsrechten entsprechen, für die auch unterstützende Nachweisdokumente erforderlich sind. EURid hat "PriceWaterhouseCoopers" mit der Bewertung von Anträgen während des Sunrise-Zeitraums beauftragt.

Ab dem 07.04.2006 (Beginn des Land Rush-Zeitraums) können alle Einzelpersonen mit der Registrierung ihrer .EU-Domänennamen beginnen. Das Prinzip des Land Rush-Zeitraums ist "wer zuerst kommt, wird zuerst bedient". Jeder, der die oben genannten geographischen Kriterien erfüllt und die Bestimmungen und Bedingungen der Registrierung einhält, kann einen noch verfügbaren .EU-Namen registrieren lassen.

Wie hoch sind die Gebühren, die berechnet werden?

Für Anträge während Sunrise 1 und 2 werden die nachstehenden Gebühren gelten. Diese Gebühr deckt die Verwaltungskosten für den und während des Bestätigungsprozesses ab. In dieser Gebühr ist die jährliche Registrierungsgebühr für den Domänennamen (jeweils 12,50 Euro/Jahr) nicht enthalten:

  • Ihr Antrag auf einen Domänennamen wurde eingereicht, von EURid bestätigt und angenommen:
    155,00 Euro exkl. MwSt. (normales Verfahren)
  • Ihr Antrag auf einen Domänennamen wurde eingereicht, von EURid bestätigt und aus einem bestimmten Grund abgelehnt:
    155,00 Euro exkl. MwSt. (d.h. kein Nachweis von Prioritätsrechten ...)

    Falls Ihr Ansuchen um eine Domäne bei EURid eingereicht, aber aus irgendeinem Grund nicht bestätigt oder überprüft wurde, können Sie eine Rückerstattung von 70,00 Euro exkl. MwSt. erhalten. (d.h. der beantragte Domänenname ist nicht mehr verfügbar, ...). Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn uns der Kunde die IBAN und/oder den BIC-Code seines Geldinstituts übermittelt.

    Fees applicable at this moment (during landrush fase):
    NORMAL REGISTRATION / RENEWAL (landrush): 12,50 Euro excl VAT
    TRANSFER FROM QUARANTAINE: 50,00 Euro excl VAT (including 1 year of registration)

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn Sie meine(n) Domänennamen nicht registrieren können?

Nehmen wir an, wir können Ihren Domänennamen aus irgendeinem Grund nicht registrieren (d.h. der beantragte Domänenname ist nicht mehr verfügbar), dann erstatten wir die volle Registrierungsgebühr zurück, wenn Sie uns die IBAN und/oder BIC Ihres Geldinstituts mitteilen.

Wir werden jedoch pro Rückerstattung eine Transaktionsgebühr von 10,00 Euro berechnen.
d.h.: Sie haben 30 Domänennamen (vor-)registriert für eine Gesamtsumme von 12,50 x 30 = 375,00 Euro, davon konnten 10 Domänennamen wegen Nichtverfügbarkeit nicht registriert werden. In diesem Fall erstatten wir (12,50 Euro x 10) - 10 Euro = 115,00 Euro.

Beinhalten die Preise auf Ihrer Webseite die MwSt.?

Alle Preise auf unserer Webseite sind ohne MwSt. angegeben. In Ihrer Rechnung werden 21 % MwSt. zusätzlich berechnet.

Anmerkung:

Kunden außerhalb von Belgien mit einer gültigen USt-IdNr. können sich zur Bestätigung ihrer USt-IdNr. unter info@dnseuropa.com an uns wenden (wodurch ihnen dann keine MwSt. berechnet